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   BGH, 26.11.1992 - I ZR 261/90   

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https://dejure.org/1992,1908
BGH, 26.11.1992 - I ZR 261/90 (https://dejure.org/1992,1908)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1992 - I ZR 261/90 (https://dejure.org/1992,1908)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1992 - I ZR 261/90 (https://dejure.org/1992,1908)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 4 Nr. 11, § 26 Abs. 2
    Vorfinanzierung von Erstattungsansprüchen durch Lohnsteuerhilfevereine

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    StBerG § 4 Nr. 11, § 26 Abs. 2 - "Lohnsteuerberatung"
    Zulässige Mitwirkung von Lohnsteuerhilfevereinen an der Vorfinanzierung von Lohnsteuer-Erstattungsansprüchen ihrer Mitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1135
  • MDR 1993, 1193
  • WM 1993, 436
  • DB 1993, 1236
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.02.1982 - VII R 62/81

    Lohnsteuerhilfeverein - Verbotene wirtschaftliche Tätigkeit - Kreditvermittlung -

    Auszug aus BGH, 26.11.1992 - I ZR 261/90
    Mit ihr soll schon im Ansatz der Gefahr vorgebeugt werden, daß die Unerfahrenheit der rechtsuchenden Mitglieder des Vereins ausgenutzt und sich die Selbsthilfeeinrichtung in ein gewerbliches Unternehmen verwandelt, das nicht auf die Interessen seiner Mitglieder abstellt (BFH BStBl II 1982, 360, 361).
  • OLG Hamburg, 04.10.1990 - 3 U 87/90

    Begriff der anderen wirtschaftlichen Tätigkeit; Vorfinanzierung von

    Auszug aus BGH, 26.11.1992 - I ZR 261/90
    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg WRP 1991, 244).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2013 - 17 U 54/12

    Unzulässige Klausel in Bank-AGB hinsichtlich der Berechnung von nacherstellten

    Zum einen gilt das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion - die Gesamtunwirksamkeit der Klausel ergibt sich aus dem Schutzzweck der §§ 307 ff BGB (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2000, S. 1110, 1113; NJW 93, 1135; BGHZ 120, 122 und 114, 342 sowie 86, 297).
  • LAG Köln, 27.05.2010 - 7 Sa 23/10

    Unwirksame Rückzahlungsklausel für Ausbildungskosten bei unbestimmter

    Dem steht das im Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen geltende Verbot der geltungserhaltenden Reduktion (BGH NJW 2000, 1113; BGH NJW 1993, 1135; BAG NJW 2006, 795; BAG 2005, 3307; Palandt/Heinrichs, BGB, Vorb. 8 zu § 307 ) entgegen.
  • OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 147/01

    Arztvertrag: Unwirksame Vertreterklausel in einer ärztlichen

    Denn nur völlig fernliegende Auslegungsmöglichkeiten schließen ein Klauselverbot im Verbandsprozess aus (BGH NJW 1993, 1135; 94, 1799).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2004 - 4 U 276/03

    Großes Kölner Bauherrenmodell zur Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Pflichten

    Dies folgt aus dem Verbot der geltungserhaltenden Reduktion im Falle der Unwirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen (vgl. BGHZ 86, 297; 114, 342; 120, 122; NJW 1993, 1135; NJW 1996, 1407; Palandt-Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 61. Auflage, Vorbem. v. § 8 AGBG, Rdnr. 9 m. w. N.).
  • LAG Köln, 03.04.2014 - 7 Sa 769/13

    Formularmäßige Vereinbarung der Rückzahlbarkeit von Kosten eines Auszubildenden

    Eine geltungserhaltende Reduktion kommt bekanntlich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht in Betracht, wenn der Inhalt einer AGB-Klausel gegen die §§ 307 ff. BGB verstößt (BAG NJW 2005, 3307; BAG NRJ 2006, 795; BGH NJW 2000, 1113; BGH NJW 1993, 1135; BGHZ 86, 297; BGHZ 114, 342; BGHZ 120, 122; Palandt/Grüneberg, Vorbemerkung zu § 307 BGB Rdnr. 8).
  • FG Thüringen, 23.08.2005 - III 221/05

    (Rechtmäßigkeit der Schließung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins

    Es soll schon im Ansatz der Gefahr vorgebeugt werden, dass die Unerfahrenheit der Recht suchenden Mitglieder des Vereins ausgenutzt wird und die Selbsthilfeeinrichtung sich praktisch in ein gewerbliches Unternehmen verwandelt, das nicht mehr auf die Interessen seiner Mitglieder abstellt (BFH-Urteil vom 2. Februar 1982, VII R 62/81, BFHE 135, 136, BStBl II 1982, 360; so auch BGH- Urteil vom 26. November 1992, I ZR 261/90, WM 1993, 436, NJW 1993, 1135).
  • OLG Köln, 16.07.2002 - 22 U 13/02
    Bei einem Kabelanschlussvertrag hat der Bundesgerichtshof allerdings eine in den Vertragsbedingungen festgelegte Vertragslaufzeit von 12 Jahren mit Rücksicht auf die erheblichen Entwicklungs- und Vorhaltekosten des Kabelversorgungsunternehmens, die sich nur auf Dauer rentierten, als zulässig angesehen (BGH NJW 1993, 1135).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2000 - 12 O 175/00
    Zwar ist im Verbandsprozess nach § 13 AGBG von der kundenfeindlichsten Auslegung auszugehen; völlig fern liegende Auslegungsmöglichkeiten, von denen Störungen des Rechtsverkehrs ernstlich nicht zu besorgen sind, rechtfertigen aber kein Klauselverbot (BGH, NJW 1993, 1135).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1994 - 2 U 275/93

    Verwendung bestimmter Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB);

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